Die Bewirtschaftung von Abfällen auf dem Freihafen von Riga erfolgt gemäβ den Regelungen Nr.455 des Ministerkabinetts „Ordnung der Annahme von Schiffsabfällen und verunreinigten Wässern und die Ordung der Ausarbeitung der Verwirtschaftlichungspläne von Schiffsabfällen”, sowie den Forderungen der internationalen Konvention MARPOL 73/78 und den Forderungen der Konvention über den Umweltschutz in der Ostsee vom 9. April 1992 und den Empfehlungen des Helsinki-Ausschuβes (HELKOM). Beim Ausarbeiten eines Abfallbewirtschaftlichungsplans für den Hafen werden die Empfehlungen der Internationalen Schifffahrtsorganisation über Abfallannahmeanlagen in Häfen berücksichtigt. Zur Utilisation im Reinigungsanlegenkomplex werden angenommen: 1. Olabfälle
5. Flüβige Schadstoffe
Die Zahlungsordnung vom Rigaer Hafen (zusammen gestellt gemäβ den Vorschriften „Über Häfen”) besagt follgende Zahlungen für die Annahme von verunreinigten Wässern: 1. Der höchste berechenbare Preis für die Abgabe von verunreinigten Balast-, Zusammnefluβ- und Ölverunreinigtenwässern an Sonderschiffe oder Reinigungsanlagen werden wie gefollg berechnet: Abgabe von Zusammenfluβwasser oder Fekalien oder Öl enthaltendem Wasser: In einem speziel ausgerüsten Schiff.....................................12 EUR/m³ In Reinigungsanlagen...........................................................7 EUR/m³ Abgabe von verunreinigtem Balastwasser: In einem speziel ausgerüsten Schiff.....................................12 EUR/m³ In Reinigungsanlagen...........................................................7 EUR/m³ Abgabe von Tonnenreinigungswasser: In einem speziel ausgerüsten Schiff.....................................12 EUR/m³ In Reinigungsanlagen...........................................................7 EUR/m³ |
